
200.000 Eigentümer im Rhein-Kreis Neuss bekommen Post
Im Rhein-Kreis Neuss werden bald einige Menschen Post vom Finanzamt bekommen. Grund dafür ist eine Änderung bei der Grundsteuer.
Veröffentlicht: Montag, 23.05.2022 10:23
Die Finanzämter Neuss und Grevenbroich verschicken in den kommenden Tagen individuelle Infoschreiben an alle rund 200.000 Eigentümer von Wohngrundstücken. Die Finanzämter weisen die Eigentümer darauf hin, dass ab jetzt zusätzliche Daten etwa zur Grundstücksfläche oder zum Baujahr bei der Steuererklärung nötig sind. Die neuen und aktualisierten Daten müssen dann online eingereicht werden, sagt das Land. Das geht zum Beispiel über Elster - das eigene Programm der Finanzämter. In Ausnahmefällen geht das aber auch per Brief, heißt es. Das Land sagt, dass die Aktualisierung der Grundsteuer nötig war, weil nur noch alte und nicht mehr zeitgemäße Daten vorgelegen haben.
Zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit kann das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Geodatenportal genutzt werden, das über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar ist.
Mit dem individuellen Informationsschreiben werden bereits die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung gestellt:
• Aktenzeichen
• Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
• Gemarkung(en) und Flurstück(e)
• Grundstücksfläche
• Bodenrichtwert
Weiterhin sind folgende Daten anzugeben:
• Art des Grundstücks (zum Beispiel unbebautes Grundstück oder Einfamilienhaus)
• Baujahr (nur nach 1949)
• Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche
• Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze (falls vorhanden)
Diese Daten gehen zum Beispiel aus dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen hervor.
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies ist über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) möglich. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. ELSTER wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits für die Einkommensteuererklärung genutzt. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, kann sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Eine digitale Abgabe kann auch über andere Software-Anbieter erfolgen, wenn diese es anbieten. In besonderen Ausnahmefällen können bei dem zuständigen Finanzamt Papiervordrucke angefordert werden.
Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie zum Beispiel ein FAQ und Erklär-Videos zum Geodatenportal stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Die Internetseite wird fortlaufend aktualisiert.
Darüber hinaus haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) eingerichtet. Die Grundsteuer-Hotline ist wie folgt zu erreichen:
Finanzamt Grevenbroich 02181/607-1959
Finanzamt Neuss 02131-6656-1959
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.