
2G-Plus-Regel gilt für Gastronomie im Rhein-Kreis Neuss
Ab Donnerstag (13.01.) gibt es im Rhein-Kreis Neuss wieder neue Corona-Regeln. Für die Gastronomie gilt zum Beispiel jetzt flächendeckend die 2G-Plus-Regel.
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.01.2022 12:37
Auch im Sport- und Freizeitbereich gibt es Änderungen. Die neue Coronaschutzverordnung (PDF) enthält auch Erleichterungen. So brauchen geboosterte und frisch genesene Personen für die Gastronomie, fürs Schwimmbad, das Fitnessstudio oder die Sporthalle keinen zusätzlichen Test mehr. Trotz der Erleichterungen für "Geboosterte" lehnt der Hotel- und Gaststättenverband die 2G-Plus-Regel weiter ab. Die Stadtwerke Neuss weisen darauf hin, dass sie nur zertifizierte Tests akzeptieren und keine Selbsttests an den Eingängen der Schwimmbäder oder der Eishalle durchführen.