
AfD-Klage: Stadt Kaarst muss Niederlage einstecken
Im Streit mit der AfD-Fraktion im Stadtrat hat die Stadt Kaarst jetzt eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen.
Veröffentlicht: Dienstag, 17.05.2022 04:00
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Rat in Kaarst eine Kooperation und Zusammenarbeit mit der Fraktion der AfD nicht grundsätzlich ausschließen darf. Im Juni 2020 hatte der Rat genau das beschlossen. Laut Gericht ist der entsprechende Ratsbeschluss rechtswidrig. Durch einen solchen Beschluss würden die Mitglieder der AfD-Fraktion zum Ratsmitglied zweiter Klasse werden, entschied das Gericht. Man dürfe Ratsmitglieder aber nicht generell ausgrenzen, so die Justiz. Statt sie bloßzustellen müsste man die politische Auseinandersetzung suchen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seiner Urteilsbegründung. Die Stadt Kaarst kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. In diesem Fall müsste sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Ratsbeschluss gegen die AfD beschäftigen.