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Symbolbild Rhein-Kreis Neuss
© NE-WS 89.4
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Allerheiligen: Was an stillen Feiertagen erlaubt ist

Am 1. November wird Allerheiligen gefeiert – einer von drei stillen Feiertagen im November im Rhein-Kreis Neuss. Stille Feiertage unterliegen einem besonderen Schutz.

Veröffentlicht: Freitag, 31.10.2025 10:45

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Die Stadt Jüchen weist darauf hin, dass an stillen Feiertagen besondere Vorschriften gelten.Es dürfen beispielsweise keine Märkte oder Sportveranstaltungen an diesem Tag stattfinden. Außerdem ist an stillen Feiertagen der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen fast den ganzen Tag verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Geldstrafe. Die beiden anderen stillen Feiertage sind der Volkstrauertag am 16. und der Totensonntag am 23. November.

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