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Ausgangsbeschränkungen kein Grund für geringere Kfz-Steuer
© Rhein-Kreis Neuss
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Ausgangsbeschränkungen kein Grund für geringere Kfz-Steuer

Weil die Ausgangsbeschränkungen auch das Autofahren einschränken, versuchen einige Menschen im Rhein-Kreis Neuss die Kfz-Steuer zu drücken.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.05.2021 05:21

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Das zuständige Hauptzollamt in Krefeld hat seit Anfang letzer Woche rund 50 Anträge dieser Art erhalten. Allein ein Drittel davon kommt aus dem Rhein-Kreis Neuss. Das Hauptzollamt in Krefeld sagt ganz klar: die Steuer wird fällig, weil das Auto zugelassen ist. Nicht, weil es gefahren wird. Es sei also ganz egal, dass jetzt die Autos in der Regel nachts nicht gefahren werden können. Auch eine Art Saison-Kennzeichen von 22 bis 5 Uhr würde es nicht geben. Anträge dieser Art müssen aber bearbeitet werden und verursachen beim zuständigen Amt Mehrarbeit, heißt es. Zuletzt kursierten solche Muster-Anträge in den sozialen Medien. Dadurch könne der falsche Eindruck entstanden sein, dass die Forderung nach Erstattung rechtens sei.

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