
Balkonkraftwerke: Rechte von Mietern im Rhein-Kreis Neuss
Wer sich bei uns im Kreis ein Balkonkraftwerk zulegen will, muss als Mieter einiges beachten. Darauf macht jetzt der Landesverband "Haus&Grund" für unsere Region aufmerksam.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.08.2025 05:41
Aktuell boomen sogenannte Steckersolargeräte. Mehr als eine Million sind bundesweit in Betrieb, heißt es. Eine Anschaffung sollte laut Landesverband aber mit dem Vermieter abgesprochen sein. Generell haben Mieter demnach seit 2024 einen rechtlichen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk. Der Vermieter brauche also einen guten Grund, ein Balkonkraftwerk abzulehnen. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn die Fassade unter Denkmalschutz steht. Und auch bei einer Eigentumswohnung sollten Mieter erst die Eigentümerversammlung um Zustimmung bitten. Sinnvoll sei außerdem, immer eine Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter aufzusetzen - als rechtliche Absicherung.