
Berufung nach Messerangriff auf Jugendliche in Neuss
Ein Messerangriff auf eine 15-Jährige in Neuss beschäftigt nun das Düsseldorfer Landgericht. Der bereits verurteilte Täter hat Berufung eingelegt.
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Das Neusser Amtsgericht hatte den heute 51-Jährigen im Frühjahr wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Damit war der Mann nicht einverstanden und legte Berufung ein. Am Mittwoch (30.09.26) verhandelt das Landgericht Düsseldorf den Fall in zweiter Instanz.
Was im Oktober 2025 passierte
Laut Gerichtsunterlagen war das 15-jährige Mädchen im Oktober 2025 abends auf dem Heimweg. Der Täter verfolgte sie von einer Haltestelle bis zur Nievenheimer Straße in Neuss. Dort griff er sie von hinten an und hielt ihr ein Messer an den Hals. Weil die Jugendliche laut schrie, griff ein Zeuge ein. Im folgenden Gerangel zog sich das Mädchen tiefe Schnittwunden am Oberarm und Schnittwunden am Hals zu. Ihr gelang es, sich loszureißen und nach Hause zu flüchten. Die körperlichen Verletzungen waren nicht die einzigen Folgen der Tat. Laut Gericht leidet die 15-Jährige bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.