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Beschluss: Tempo 30 auf Ortsdurchfahrt Büderich rechtswidrig
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Beschluss: Tempo 30 auf Ortsdurchfahrt Büderich rechtswidrig

In Meerbusch-Büderich gilt in der Ortsdurchfahrt künftig wieder Tempo 50.

Veröffentlicht: Dienstag, 17.05.2022 04:00

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Ein Anwohner aus Meerbusch hatte gegen die nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 geklagt und Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in einem Eilverfahren, die Stadt Meerbusch habe Tempo 30 weder ausreichend abgewogen noch begründet. Ein Sprecher der Stadt sagte, man habe die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt von Büderich zum Schutz der Anwohner zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 30 reduziert. Diese Reduzierung muss nun rückgängig gemacht werden. Zum einen seien nur an wenigen Stellen die Lärmgrenzwerte überschritten worden, zum anderen habe man andere Lärmquellen wie Flug- oder Zuglärm gar nicht berücksichtigt. In Ortsdurchfahrten dürfe generell nur in Ausnahmefällen Tempo 30 angeordnet werden. Vom Beschluss betroffen sind die Neusser, die Düsseldorfer und die Moerser Straße.

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NE-WS 89.4 | Beitrag zum AnhörenTempo 30 Zone in Büderich rechtswidrig
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