Anzeige
Beschränkungen bei Beerdigungen und Hochzeiten
© SYMBOLBILD | haitaucher39 - stock.adobe.com
Teilen: mail

Beschränkungen bei Beerdigungen und Hochzeiten

Beerdigungen dürfen im Rhein-Kreis Neuss nur noch mit höchstens zehn Trauergästen stattfinden. Das haben die Bürgermeister in unserem Kreis gemeinsam entschieden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.03.2020 09:47

Anzeige

Trauerfeiern in Friedhofskapellen waren schon verboten. Egal ob kirchliche Beerdigung mit einem Pfarrer, oder eine freie Beerdigung mit einem Trauerredner. Es dürfen maximal zehn Personen am Grab anwesend sein. Die gleiche Regelung wurde auch für standesamtliche Trauungen getroffen. Einschließlich dem Standesbeamten, dem Brautpaar und den Trauzeugen sind noch zehn Menschen gleichzeitig im Trauzimmer erlaubt. Das Erzbistum Köln hat außerdem grundsätzlich entschieden, alle Erstkommunionfeiern und Firmungen zunächst bis zum 3. Mai abzusagen

Anzeige
Anzeige
Anzeige