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Betrügereien nicht erwiesen – trotzdem Bewährungsstrafe
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Betrügereien nicht erwiesen – trotzdem Bewährungsstrafe

Rund um einen Millionen-Anlagebetrug, an dem auch ein Kaarster beteiligt gewesen sein sollte, ist das Verfahren gegen ihn jetzt eingestellt worden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.05.2024 04:00

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Vor dem Krefelder Landgericht wurde in der Sache aber trotzdem ein Urteil gesprochen und zwar gegen den Hauptangeklagten aus Krefeld. Er ist wegen besonders schwerem gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden, zu ingesamt zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Vorwurf: Seine Firma habe den Opfern am Telefon weisgemacht, dass sie ein Patent zur Umnutzung von Atomkraftwerken besitze und deshalb mit der Bundesregierung verhandle. Das Krefelder Unternehmen soll mehr als 100 Anleger um insgesamt fast drei Millionen Euro betrogen haben. Letztendlich hat das Landgericht den Geschäftsführer in nur 64 Fällen schuldig gesprochen. Gegen den zunächst angeklagten Kaarster wurde das Verfahren wegen geringer Schuld komplett eingestellt, heißt es. Zwei weitere Angeklagte mussten Geld zahlen.

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