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BGH bestätigt Freispruch für Neusser im Wehrhahn-Prozess
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BGH bestätigt Freispruch für Neusser im Wehrhahn-Prozess

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag (14.01.) den Neusser, der lange Tatverdächtiger im Fall des Wehrhahn-Anschlags war, freigesprochen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 14.01.2021 11:40

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Damit bestätigt der BGH das Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes vor zwei Jahren. Dort war der Mann bereits freisprochen worden.

Der Neusser hat Kontakte in die rechtsradikale Szene. Er wurde früh verdächtigt, den Bomben-Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn verübt zu haben. Das war vor mittlerweile zwanzig Jahren. Zehn Menschen wurden teils schwer verletzt. Eine Frau verlor ihr ungeborenes Kind. Die Opfer waren ausländische Sprachschüler. Einige waren Juden.

Aus Mangel an Beweisen wurde der Neusser vom Düsseldorfer Landgericht freigeprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte danach Revision eingelegt. Daher musste sich der BGH damit beschäftigen, hat in dem Freispruch für den Tatverdächtigen aber keine Fehler gefunden.

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