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BGH lehnt Revision zum Blumenladenmord in Neuss ab
Der Prozess um den Blumenladen-Mord auf der Neusser-Furth ist endgültig vorbei. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten abgelehnt, das Urteil ist also rechtskräftig.
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.08.2020 07:03
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Das Landgericht Düsseldorf hatte den angeklagten Meerbuscher zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann hatte letztes Jahr im April seine Ex-Freundin in einem Blumenladen in Neuss erschossen.
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