
Bußgeld für Frühstarter in die Sommerferien
Eltern im Rhein-Kreis Neuss dürfen ihre Kinder nicht vor Ferienbeginn aus der Schule nehmen. Darauf hat jetzt noch einmal die Bezirksregierung Düsseldorf hingewiesen.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.07.2019 11:41
Sie hat letztes Jahr rund 430 Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Eltern mit ihren Kindern früher in die Ferien gestartet sind. Das sind fast doppelt so viele, wie noch vor vier Jahren. Die Verlockung ist groß. Denn wer noch vor Ferienbeginn in den Urlaub startet oder auch nach Ferienende zurückkommt, kann richtig Geld sparen. Allerdings ist das verboten. Es drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro. Für die Zeit vor und nach den Schulferien gelten verschärfte Regeln. Wie das NRW-Schulministerium mitteilt, dürfen Schüler nur beurlaubt werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel eine Hochzeit oder einen Todesfall in der Familie. Günstigere Urlaubspreise oder leere Straßen seien dagegen keine wichtigen Gründe.