CO-Pipeline darf fertiggestellt werden

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einem entsprechenden Antrag des Betreiber zugestimmt. Das heißt aber noch nicht, dass die Pipeline dann auch betrieben werden darf.

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Die Bezirksregierung begründet die Genehmigung der Fertigstellung der Pipeline damit, dass ein öffentliches Interesse vorliegt, weil die Chemiewirtschaft gestärkt wird. Dazu kommen außerdem die wirtschaftlichen Interessen von Covestro, so die Bezirksregierung. Eine Klage gegen die Genehmigung der Pipeline hatte den Bau zunächst ausgesetzt, mit der Anordnung der Bezirksregierung darf dieser aber weitergehen. Von der Gerichtsverhandlung hängt aber noch ab, ob die Pipeline dann wirklich betrieben werden darf. Eine mündliche Verhandlung der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist für Mitte August angesetzt. 

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