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Corona: Minijobber im Rhein-Kreis Neuss besonders betroffen

Arbeitnehmer mit einem Mini-Job im Rhein-Kreis Neuss trifft die Corona-Krise besonders hart. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert deswegen eine Reform.

Veröffentlicht: Donnerstag, 09.07.2020 11:37

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Mini-Jobber sollten demnach ab dem ersten Euro in die Sozialversicherung einzahlen. Das sei bisher nicht der Fall, sagt der DGB. Deswegen hätten Mini-Jobber auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Viele würden ihre Arbeit entsprechend ohne Absicherung verlieren. Im Rhein-Kreis Neuss haben laut der Gewerkschaft gut 37.000 Menschen einen Mini-Job - darunter besonders viele Frauen.

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