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Corona-Soforthilfe muss teilweise zurückgezahlt werden
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Wer die Möglichkeit hat, monatlich zu sparen, sollte auf diese Finanztipps achten.
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Corona-Soforthilfe muss teilweise zurückgezahlt werden

Empfänger der Corona-Soforthilfe im Rhein-Kreis Neuss müssen einen Teil des Geldes eventuell zurückzahlen. Ob das der Fall ist, sollten diese nun überprüfen.

Veröffentlicht: Montag, 06.07.2020 15:12

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Die Steuerberaterkammer Düsseldorf ruft Selbstständige und Kleinunternehmer auf, zu prüfen, ob sie unter die Regelung fallen. Diese müssen demnach dann etwas zurückzahlen, wenn sich die gezahlte Soforthilfe im Nachhinein als höher als der eigentliche Bedarf herausgestellt hat. Das Land hat angekündigt, alle Soforthilfe-Empfänger deswegen anzuschreiben. Außerdem könne das Finanzamt bei der Steuererklärung prüfen, ob man zu viel Zuschuss erhalten habe, so die Steuerberaterkammer.

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