
Datenschutz nicht vergessen
Restaurants und Kneipen im Rhein-Kreis Neuss müssen sich nicht nur an die Hygiene- und Abstandsregeln halten - Sie müssen auch sorgsam mit den Daten der Gäste umgehen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2020 04:22
Darauf haben die Ordnungsämter der Kommunen auf Nachfrage von NE-WS 89.4 hingewiesen. Alle Gäste in Restaurants und Kneipen müssen sich zu Beginn registrieren lassen, damit die Behörden im Fall einer Corona-Ausbreitung die Infektionsketten nachverfolgen können. Die Gastronomen haben dabei aber auf den Datenschutz zu achten. Offene Listen, auf denen jeder Gast sehen kann, wer sich gerade im Restaurant oder der Kneipe aufhält sind nicht erlaubt. Auch das offene liegenlassen von Listen auf Tischen ist nicht gestattet. Korrekterweise werden die Daten zu Beginn erfasst, in einem Ordner gelagert und nach vier Wochen wieder vernichtet.