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DEHOGA in Neuss erinnert an Regeln für Silvester
Gelten die Kontaktbeschränkungen auch in der Gastronomie? Die Frage bekommt vor allem der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA in Neuss gestellt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.12.2021 10:17
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Deshalb erinnert er: Silvesterfeiern und Restaurantbesuche in größerer Gruppe im Rhein-Kreis Neuss sind möglich. Einzige Voraussetzung dafür ist die jeweilig vorgegebene 2G oder 2G+ Regel - die auch durch Veranstalter und Gastronomen kontrolliert werden muss. Diese Kontrollpflicht sei auch der Grund für den Entfall der Kontaktbeschränkungen, heißt es vom DEHOGA. Allerdings bleiben Tanzveranstaltugen untersagt.
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