Dehoga in Neuss kritisiert Soforthilfe-Bedingungen

Für viele Solo-Selbstständige und Gastwirte im Rhein-Kreis Neuss könnten sich die Soforthilfen vom Land als falsche Hoffnungen herausstellen.

Das befürchtet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband NRW mit Sitz in Neuss. Demnach sind die Bedingungen für die Hilfen aktuell so formuliert, dass viele gezwungen sein werden, sie zurückzuzahlen. Laut einem Sprecher geht es dabei beispielsweise um Mietstundungen. Darauf hätten sich viele Betroffene mit ihren Vermietern oder Lieferanten geeinigt. Jetzt sei das ein Problem. Denn es würden nur Kosten angerechnet, die zwischen März und Mai auch geleistet worden seien. Man sei daher schon in Gesprächen mit den zuständigen Ministerien, so der Sprecher weiter. Der Dehoga hofft, dass die jetzigen Bedingungen noch geändert werden. Er rät daher allen Betroffenen, den vom Land geforderten Nachweis erst zum Ende der Frist - also Ende September - abzugeben.

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