
DGB gibt Tipps zu Ferienjobs
Für die Somerferien macht der Deutsche Gewerkschafterbund im Rhein-Kreis Neeuss nochmal auf Regeln für Ferienjobs für Schüler aufmerksam.
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.07.2025 09:00
Wichtig ist es laut DGB auf die Vorrausetzungen zu achten, unter denen Ferienarbeit für Schüler erlaubt ist. Erlaubt für alle sind leichte Tätigkeiten, wie Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge, sagt die Gewerkschaft. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten seien für Jugendliche tabu. Je älter Schüler sind, desto mehr sei aber erlaubt. Heißt: Ab 15 Jahren darf beispielsweise mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden - mit 13 oder 14 Jahren aber nur wenige Stunden. Außerdem sei es ratsam einen schriftlichen Vertrag abzuschließen - in dem dann auch Aufgaben, Arbeitszeiten sowie Bezahlung festgehalten sind. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelte das Mindestlohngesetz nicht. Das kritisiert der DGB.