Anzeige
Logo vom Rhein-Kreis Neuss
© Rhein-Kreis Neuss
Teilen: mail

Diskussion zu Mietobergrenzen

Der Rhein-Kreis-Neuss überlegt, ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf anzufechten. Dieses hatte zugunsten von einigen Hartz VI-Empfängern entschieden was die Mietobergrenzen angeht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 30.10.2019 13:18

Anzeige

Mehrere Haushalte - auch aus anderen Kreisen - klagten, weil sie die Mietobergrenzen angesichts der Wohnungsknappheit als zu niedrig erachtet haben. Ihr Mietzuschuss wurde gekürzt, weil die Ämter die Mietkosten als zu hoch gesehen haben. Der Rhein-Kreis-Neuss sagt aber, dass der Mietspiegel nicht die Wohnungsknappheit beheben könnte. Jetzt überlegt der Kreis gegen das Urteil in Berufung zu gehen und es von höherer Instanz nochmal prüfen zu lassen. Laut Berechnungen liege man schon über dem als ausreichend erklärtem Wert, heißt es.

Anzeige
Anzeige
Anzeige