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Dormagen klagt gegen OGS-Pläne

Mehrere Städte hier bei uns in der Region klagen gegen das Land NRW - weil die Finanzierung von Ganztagsplätzen in Grundschulen offen ist.

Veröffentlicht: Montag, 15.12.2025 05:38

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Darunter ist auch Dormagen. Ab dem neuen Schuljahr im Sommer gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztags-Betreuung – erst einmal für alle Erstklässler. Das Land NRW hat bisher kein Gesetz vorgelegt, das die Zuständigkeit sowie die Finanzierung klar regelt, heißt es in einer Mitteilung des Städtetages NRW dazu. Wer den Rechtsanspruch vorgibt, müsse auch zahlen. Denn: Ohne klare Regeln würden den Kommunen hohe Kosten drohen und diese stünden finanziell sowieso schon unter Druck. Der Städtetag betont aber: Wir wollen den Ganztag umsetzen. Die Klagen sollen klären, ob es rechtens ist, dass das Land die Aufgabe auf die Kommunen übertragen hat. Auch das Plenum des Landtages beschäftigt sich diese Woche mit dem Thema.

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