
© SYMBOLBILD | Julian Schäpertöns - stock.adobe.com
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Dormagen muss Wahlbezirke ändern
Das ist eine Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts. Die Wahlbezirke müssen in etwa gleich groß sein, mit einer gleich großen Einwohnerzahl.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.01.2020 13:34
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Die Wahlbezirke dürfen nur noch um 15 Prozent voneinander abweichen. Damit sollen alle Stimmen den gleichen Wert haben. Die Verwaltung will aber bei der Wahl sicherstellen, dass jeder in sein Wahllokal im Ort gehen kann. Darüber entscheidet der Wahlausschuss Ende Januar.
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