
Dormagener muss wegen Volksverhetzung keine Strafe zahlen
Das hat das Landgericht Düsseldorf so entschieden. Anfang des Jahres hatte das Neusser Amtsgericht den Mann noch für schuldig erklärt.
Veröffentlicht: Dienstag, 04.06.2024 14:00
Demnach sollte er in Kommentaren auf Facebook den Holocaust geleugnet haben. Der Angeklagte hatte gegen das erste Urteil aber Berufung eingelegt. Deswegen sollte die höhere Instanz - das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag (04.06.) entscheiden. Mit dem Ergebnis: Der Angeklagte ist freigesprochen. Damit ist das das Urteil des Neusser Amtsgerichtes vom Jahresanfang aufgehoben. So muss der Mann jetzt doch keine 3.500 Euro Geldstrafe zahlen. Dem Dormagener wurde vorgeworfen in Facebook-Kommentaren mehrfach die massenhafte Tötung von Juden während des zweiten Weltkriegs geleugnet zu haben. Das ganze unter falschem Namen.