
Dormagener Paar muss für Adoptivkind zahlen
Im Kostenstreit um ein Adoptivkind ist ein Paar aus Dormagen jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gescheitert.
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.03.2020 15:39
Anzeige
Das Paar hatte ein Kind aus Thailand geholt und adoptiert. Nach einigen Wochen hatte es das Mädchen wieder beim Jugendamt abgegeben. Die Behörden verlangten aber, dass das Paar für die Lebenshaltungskosten des Kindes zahlen sollte: insgesamt rund 220 Tausend Euro für sechs Jahre. Dagegen klagte das Paar vergeblich. Der Fall geht voraussichtlich noch eine Instanz weiter: vor den Bundesgerichtshof.
Anzeige