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Eher milde Strafen bei Missachtung der Maskenpflicht
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Eher milde Strafen bei Missachtung der Maskenpflicht

Seit Montag (27.04.) gilt die Maskenpflicht - wer sich nicht daran hält, muss hier im Rhein-Kreis Neuss aber erst einmal noch nicht mit heftigen Strafen rechnen.

Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 14:48

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Zum Beispiel aus Kaarst heißt es: Bei Verstößen werde ein dringender Hinweis gegeben oder ein Platzverweis ausgesprochen - zum Beispiel auf Wochenmärkten. Anders handhabt das die Stadt Neuss. Hier sind in Einzelfällen Bußgelder möglich. Allerdings höchstens 100 Euro und auch nur bei mehrfachen Verstößen. Die Stadt Dormagen hat uns gesagt, dass in den nächsten Tagen über eine einheitlichere Regelung gesprochen werden soll.

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