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Chempark Dormagen
© Bayer AG
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Ein Schritt näher am Betrieb der CO-Pipeline ab Dormagen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag (02.05.) eine weitere Entscheidung für die CO-Pipeline zwischen den Chemparks Dormagen und Krefeld-Uerdingen getroffen.

Veröffentlicht: Dienstag, 02.05.2023 13:12

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Nordrhein-Westfalen hatte gegen das Land NRW geklagt - es ging vor allem um den Naturschutz. Das Verwaltungsgericht hat hauptsächlich damit argumentiert, dass der Artenschutz - zum Beispiel von Kreuzkröten und Zauneidechsen - gewährleistet ist. Dazu hatte es in der Vergangenheit schon Veränderungen an der Pipeline gegeben. Das heißt jetzt aber nicht, dass die Pipeline auch in Betrieb gehen darf. Die ist zwar seit Jahren fertig, es gibt aber immer wieder Klagen dagegen. Im Juni sollen laut dem Gericht noch weitere Klagen verschiedener Städte folgen. Die Gegner der Pipeline fürchten unter anderem, dass bei einem Leck das explosive, geruchlose und giftige Gas austreten könnte.

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