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Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Rhein-Kreis Neuss
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Die Influenza-Saison geht wieder los. Zu wenige Leute in Deutschland lassen sich gegen Grippe impfen (Symbolbild).
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Rhein-Kreis Neuss

Seit Mittwoch (16.03.) gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich. Über 6000 Menschen sind im Kreis davon betroffen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 14:58

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Laut dem Kreisgesundheitsamt im Rhein-Kreis Neuss sind Arbeitgeber damit verpflichtet, nicht geimpftes Personal bis Ende des Monats beim Kreis zu melden. Das gibt das Land NRW vor. Für die meisten von ihnen hat die Impfpflicht keine Auswirkungen auf ihr Arbeitsverhältnis. Das hat eine NE-WS 89.4-Umfrage bei der Diakonie, der Caritas, dem Rheinland Klinikum und der St. Augustinus Gruppe ergeben. Aus dem Rheinland Klinikum heißt es, bei fast 4000 Mitarbeitern hat nur eine Person wegen der Impfpflicht gekündigt. Das Johanna Etienne Krankenhaus, das zur St. Augustinus Gruppe gehört, muss nichtmal 5 Mitarbeiter wegen der fehlenden Impfung an den Kreis melden - bei einer Impfquote von 99,5 Prozent.

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