
Einzelhandelsverband nicht glücklich über Auflagen
Ab Montag (20.04.) darf der große Teil der Einzelhändler im Rhein-Kreis Neuss seine Geschäfte wieder aufmachen.
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2020 09:26
Das hat die Bundesregierung Woche entschieden. Allerdings gelten Einschränkungen. Die magische Größe liegt bei 800 Qaudratmetern. Geschäfte, die größer sind, müssen zu bleiben. Abgesehen von einigen Ausnahmen wie Auto-, Fahrrad- oder Buchläden sowie Babyfachmärkte. Für die gelten keine Mindestgrößen. Der Rheinische Einzelhandelsverband zeigt sich über diese Regelung nicht sehr glücklich. Die Wunschlösung sei das nicht, so eine Sprecherin. Der Verband hätte es lieber gesehen, wenn alle Geschäfte unter bestimmten Hygienevorschriften wieder hätten öffnen dürfen. Denn so seien vor allem die großen Textil-Geschäfte außen vor.