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Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung
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Warmer Geldregen: Bestimmte Menschen erhalten von "Mein Grundeinkommen" ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1000 Euro monatlich.
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Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung

Eltern im Rhein-Kreis Neuss, die wegen der Betreung ihrer Kinder in der Corona-Krise weniger verdienen, haben jetzt Anspruch auf eine Entschädigung.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.05.2020 11:44

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Darauf weist die Stadt Grevenbroich noch einmal hin. Beantragen muss die Entschädigung aber der Arbeitgeber - das geht über ein Onlineformular. Die Corona-Krise hat viele Menschen bei uns im Kreis hart getoffen. So mussten die meisten Eltern die Kinderbeteuung in den letzten Wochen selbst übernehmen, weil Kitas und Schulen nur Notbetreuungen hatten. Sie konnten deshalb zum Teil nicht arbeiten gehen - und hatten Verdienstausfälle. Allerdings haben die Betroffenen seit Ende März einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Die können ihre Arbeitgeber oder auch Selbstständige seit Dienstag beantragen. Zuständig für die Bearbeitung ist der Landschaftsverband Rheinland. Zur entsprechenden Internetseite geht es hier.

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