
Fäll- und Schnittverbot im Rhein-Kreis Neuss
Wer im Rhein-Kreis Neuss seine Hecken oder Bäume radikal zurückschneiden will, muss das noch in diesem Februar erledigen. Darauf weist der Kreis hin.
Veröffentlicht: Montag, 14.02.2022 12:08
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Zwischen März und September gilt ein bundesweites Fäll- und Schnittverbot. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Auch in privaten Gärten müssen dann Äxte und Scheren im Schuppen bleiben. Ziel ist es brütende Vögel zu schützen oder auch andere Tiere, die in Gehölzen Unterschlupf finden. Außerdem dienen blühende Hecken als Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten.
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