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Fäll- und Schnittverbot im Rhein-Kreis Neuss
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Fäll- und Schnittverbot im Rhein-Kreis Neuss

Wer im Rhein-Kreis Neuss seine Hecken oder Bäume radikal zurückschneiden will, muss das noch bis Ende Februar machen.

Veröffentlicht: Samstag, 28.01.2023 08:12

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Zwischen März und April gibt es laut Kreis ein bundesweites Fäll- und Schnittverbot. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Heißt: Auch in privaten Gärten müssen dann Äxte und Scheren im Schuppen bleiben. Ziel ist es brütende Vögel zu schützen oder auch andere Tiere, die in Gehölzen Unterschlupf finden. Außerdem sind blühende Hecken eine Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten.

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