
Fall Neusser Islamkritiker: BGH bestätigt Haftstrafen
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von mehreren IS-Terroristen, die unter anderem einen Islamkritiker aus Neuss ermorden wollten, bestätigt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 14.06.2023 04:20
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die fünf Männer aus Tadschikistan vor gut einem Jahr zu Gefängnisstrafen zwischen knapp vier und neuneinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil weise keine Rechtsfehler auf, die Strafen seien damit rechtskräftig, heißt es vom BGH. Der Neusser Islamkritiker war durch seinen Youtube-Kanal "Ex-Muslime klären auf" in den Fokus der Terroristen geraten. Aus Afghanistan hatte die Gruppe Anweisungen erhalten. Sie sollte "ein Exempel statuieren" und den "unreinen Bastard töten". Die Leiche des Islamkritikers sollte die Gruppe anschließend filmen und im Internet zur Schau stellen. Die IS-Terroristen hatten den zum Christentum konvertierten Kritiker schon ausgespäht. Allerdings wurden einige von ihnen schon länger als potenzielle Gefährder von der Polizei überwacht. Daher konnten Spezialkräfte den Mordanschlag verhindern.