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Fitness-Studios: aktiv Entschädigungen einfordern
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Fitness-Studios: aktiv Entschädigungen einfordern

Die Verbraucherzentrale im Rhein-Kreis Neuss empfiehlt Mitgliedern von Fitness-Studios, sich aktiv um Entschädigungen zu bemühen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.04.2021 09:35

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Ihrer Ansicht nach, müssen Kunden während der Zeit der pandemiebedingten Schließung keine Beiträge zahlen. Bei älteren Verträgen könnten die Studios die Entschädigungen aber auch über Gutscheine regeln. Die meisten Studios würden von sich aus einen Ausgleich anbieten. Eine automatische Stornierung der Beiträge erfolge aber nicht, heißt es von der Verbraucherzentrale weiter.

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