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Garten-Eigentümer im Rhein-Kreis Neuss sollten sich beeilen
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Garten-Eigentümer im Rhein-Kreis Neuss sollten sich beeilen

Ab Sonntag (1.3.) dürfen Hecken, Büsche und ähnliche Gehölze nicht mehr abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden.

Veröffentlicht: Freitag, 27.02.2026 09:26

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Dann sind bis Ende September nur noch Formschnitte erlaubt. Darauf weist jetzt auch nochmal der Interessenverband "Haus und Grund" hin. Die Schonzeit gibt es aus Naturschutzgründen. Denn Gehölze bieten Vögeln und Insekten Nahrung, Nistplätze und Schutz vor Fressfeinden. Deshalb müssen sie bis zum Herbst intakt bleiben. Erlaubt bleibt es allerdings, neu austreibende Zweige zurückzuschneiden. Wer sich nicht an die Schonzeit hält, muss mit teils heftigen Bußgeldern rechnen. Sie können laut Haus und Grund bis zu 50.000 Euro betragen. Wer in der Schonzeit trotzdem roden oder fällen muss, der sollte sich vorher eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde holen, heißt es.

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