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Gartenarbeit im Frühling: Welche Pflanzen müssen jetzt zurückgeschnitten werden?
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Gartenarbeit im Frühling: Welche Pflanzen müssen jetzt zurückgeschnitten werden?
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Gartenschere raus: Schonzeit im Rhein-Kreis endet

Ab Donnerstag (01.10.26) endet die gesetzliche Schonzeit für Vögel und Insekten. Hecken und Bäume dürfen jetzt wieder radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden.

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Vom 1. März bis zum 30. September gilt in Deutschland jedes Jahr eine gesetzliche Schonzeit. In dieser Zeit sind radikale Schnitte an Hecken, Sträuchern und Bäumen verboten - um brütende Vögel und Insekten zu schützen. Seit Donnerstag (01.10.26) ist diese Frist abgelaufen. Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner im Rhein-Kreis Neuss dürfen jetzt wieder kräftig zur Schere oder Säge greifen. Darauf weist unter anderem die Stadt Jüchen hin.

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Grundstücksbesitzer müssen jetzt aktiv werden

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Mit dem Ende der Schonzeit beginnt auch die Pflicht: Wer ein Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Straßen in der Nähe frei zugänglich bleiben. Laut Gesetz müssen über Gehwegen mindestens zweieinhalb Meter Freiraum bestehen, über Straßen sogar viereinhalb Meter. Wer Äste oder Hecken in diesen Bereich ragen lässt, muss sie jetzt zurückschneiden. Wer die Pflicht zum Freischneiden ignoriert, riskiert ein Bußgeld.

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