
Gefängnisstrafe nach Kindesmissbrauch
Ein 25-jähriger Neusser muss für vier Jahre und drei Monate wegen sexuellen Missbrauchs in Haft. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden.
Veröffentlicht: Dienstag, 21.04.2020 13:44
Der Mann hatte vor Gericht gestanden, sich über soziale Netzwerke im Internet an Kinder herangemacht zu haben. Der gelernte Bauarbeiter hatte bei Instagram gezielt nach jungen Mädchen gesucht. In 19 Fällen brachte er sie dazu, Nacktfotos an ihn zu verschicken. Die kinder-pornografischen Aufnahmen stellte er in einem Pädophilen-Netzwerk online. Vor Gericht legte der Neusser ein lückenloses Geständnis ab. Damit ersparte er den Opfern eine Aussage im Prozess. Das Gericht wertete dies strafmildernd und blieb mit vier Jahren und drei Monaten Haft deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mehr als sechs Jahre beantragt hatte.