
Geklaute Einkaufswagen im Rhein-Kreis Neuss
Geklaute Einkaufswagen beschäftigen viele Supermärkte im Rhein-Kreis Neuss. Händler berichten von verschwundenen Wagen, hohen Kosten und technischen Sicherungen.
Veröffentlicht: Montag, 22.06.2026 08:00
Nach Angaben des Handelsverbands Rhein-Kreis Neuss & Mönchengladbach gibt es zwar keine offiziellen Statistiken. Aus dem Handel werde aber häufig berichtet, dass Einkaufswagen regelmäßig verschwinden. In manchen Stadtteilen habe die Häufigkeit in den vergangenen vier bis sechs Jahren zugenommen. Meist gehe es nicht um organisierte Diebstähle, sondern um Kundinnen und Kunden, die ihre Einkäufe mit dem Wagen nach Hause bringen. Danach bleiben die Einkaufswagen oft vor Wohnhäusern, auf Spielplätzen oder sogar in Gewässern stehen.
Einkaufswagenklau kostet Supermärkte Geld
Für die Supermärkte im Rhein-Kreis Neuss entsteht dadurch ein finanzieller Schaden. Ein neuer Einkaufswagen kostet je nach Ausstattung im Schnitt rund 150 bis 250 Euro oder mehr. Das haben mehrere große Supermarktketten auf NE-WS 89.4-Anfrage bestätigt. EDEKA, Netto, Lidl und Kaufland berichten alle von regelmäßig entwendeten Einkaufswagen. Konkrete Zahlen nennen die meisten Unternehmen nicht. EDEKA Rhein-Ruhr gibt aber an, dass je nach Standort jährlich 30 bis 50 Einkaufswagen ersetzt werden müssen. Ganz ohne Wagen stehen die Märkte deshalb in der Regel nicht da. Viele Supermärkte bestellen neue Einkaufswagen nach oder sammeln gemeldete Wagen wieder ein. Trotzdem sorgen die Verluste für zusätzliche Kosten und Aufwand im Marktalltag.
Wegfahrsperren sollen Einkaufswagen stoppen
Einige Supermärkte setzen deshalb auf technische Sicherungen. Dazu gehören zum Beispiel Induktionsschleifen an den Grundstücksgrenzen oder an Ein- und Ausfahrten von Parkplätzen.
Sobald ein Einkaufswagen den vorgesehenen Bereich verlässt, blockieren die Räder automatisch. Auch Schranken oder Hinweisschilder kommen laut den Unternehmen zum Einsatz. Kundinnen und Kunden, die einen herrenlosen Einkaufswagen entdecken, können den jeweiligen Supermarkt informieren. Der Handelsverband weist außerdem darauf hin, dass die Mitnahme eines Einkaufswagens als Diebstahl gilt.
