
Geschwindigkeitsbegrenzung gekippt
Die 30er Zone auf einem Stück des Laacher Weges in Meerbusch-Büderich ist unzulässig.
Veröffentlicht: Freitag, 28.02.2020 05:25
Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen der Römer Straße und der Neusser Straße gekippt. Es gab damit der Klage eines Meerbuschers Recht. Auf dem Laacher Weg war vor ein paar Jahren ein Kindergarten gebaut worden. Daraufhin hatte der städtische Bauausschuss beschlossen, die komplette Straße zur 30er Zone zu machen. Laut Gericht ist das nicht zulässig. Denn Beschränkungen und Verbote im Straßenverkehr sind nur erlaubt, wo eine Gefahrenlage besteht. Das sei auf dem Abschnitt zwischen Römer- und Neusser Straße aber nicht der Fall. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann noch Berufung einreichen. Daher gilt aktuell noch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem kompletten Laacher Weg.