
Grevenbroich: Rechtskräftiges Urteil wegen Tod eines Kindes
Über 4 Jahre nach dem Tod eines Kleinkindes in Grevenbroich-Wevelinghoven ist die juristische Aufarbeitung des Falles nun endgültig beendet.
Veröffentlicht: Freitag, 12.05.2023 15:07
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen die Mutter des Jungen für rechtskräftig erklärt. Die Frau muss nun für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.Zweimal war die Frau in den letzten Jahren verurteilt worden. Im ersten Prozess bekam sie siebeneinhalb Jahre, dieses Urteil wurde von ihr jedoch mit Erfolg angefochten. In der Neuauflage bekam die Mutter sechseinhalb Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dagegen wiederum legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Diese wurde jetzt vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei korrekt, ein direkter Tötungsvorsatz sei nicht erkennbar. Die Frau habe wohl darauf vertraut, dass der Junge überleben werde, obwohl er zwei Tage ohne Nahrung und Flüssigkeit in seinem Kinderbett lag, so das Gericht.