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Grünschnitt: Vogelschutz beachten!
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Grünschnitt: Vogelschutz beachten!

Wer seine Hecken und Büsche noch schneiden will, kann das nur noch bis Ende Februar machen.

Veröffentlicht: Samstag, 08.02.2020 06:40

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Darauf weist das Kreisumweltamt hin - denn dann beginnt die Vogelschutzzeit. In der Brutzeit der Vögel von März bis September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder ähnliches zurückzuschneiden. Diese stellen eine wichtige Zufluchtsstätte für die Tiere zum Nisten dar. Außerdem macht das Kreisumweltamt auch darauf aufmerksam, dass Vogelnester an Häusern nicht einfach so entfernt werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

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