Hahn darf weiter krähen

Der Gerichtsstreit wegen eines zu laut krähenden Hahns in Rommerskirchen ist endgültig beendet. Der Hahn darf weiter in einem Garten im kleinen Ort Villau krähen.


Rommerskirchen Kirche St. Peter
© Gemeinde Rommerskirchen

Das Landgericht Mönchengladbach hat jetzt die Berufung einer klagenden Nachbarin zurückgewiesen und eine Revision ausgeschlossen. Um zu diesem Urteil zu kommen, waren mehrere Gerichtstermine, darunter auch ein Ortstermin der Richterin im ländlichen Ramrath-Villau in Rommerskirchen nötig. Und genau diese ländliche Umgebung spielte bei Urteilsbegründung auch eine wichtige Rolle. In dieser Umgebung sei eine Nutztierhaltung grundsätzlich zu akzeptieren. Den noch größeren Ausschlag für das Urteil gab aber der Ortstermin der Richterin. Die Richterin hatte sich dazu in das Schlafzimmer der Kläger gestellt und festgestellt, dass das Krähen des Hahns keine Lärmbelästigung darstellt.