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Hitze in der Wohnung: Vermieter aufmerksam machen
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Hitze in der Wohnung: Vermieter aufmerksam machen

Mieter im Rhein-Kreis Neuss sollten sich bei zu großer Hitze in ihren Wohnungen bei ihrem Vermieter melden. Auf diese Möglichkeit weißt der Mieterverein in unserem Kreis hin.

Veröffentlicht: Dienstag, 25.06.2019 04:46

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Eine gesetzliche Regelung, wie hoch die Temperatur in einer Mietwohnung sein darf gibt es nicht. Allerdings kann man sich laut Mieterverein an den Regeln für Arbeitsplätze orientieren. Demnach ist die Wohnqualität beeinträchtigt, wenn in einer Wohnung dauerhaft 26 Grad trotz lüften überschritten werden. Ist das der Fall, dann kann der Vermieter gebeten werden etwas zu ändern. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Nur bei einzelnen Extremfällen könne ein echter Mangel und damit ein Anspruch vorliegen, der dann auch eine mögliche Mietminderung rechtfertigen könne, so der Mieterverein. 

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