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Hitzeschutz in Mietwohnungen: Tipps und Rechte
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Hitzeschutz in Mietwohnungen: Tipps und Rechte

Wenn es in der Wohnung durch die Hitze unerträglich wird, sollten Mieter ihren Vermieter ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Das rät Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 31.07.2024 11:56

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Einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage haben Mieter nicht – sie sollte wegen des hohen Stromverbrauchs ohnehin das letzte Mittel sein. Mieter können einiges selbst tun: Lüften in den kühleren Morgen- und Abendstunden und wärmeabweisende Jalousien von innen anbringen. Effektiver ist jedoch Wärmeschutz außen vor der Scheibe, wie Rollläden oder Markisen. Das erfordert allerdings die Zustimmung des Vermieters, da es ein baulicher Eingriff ist. Vorsicht bei Spiegelfolien an den Fenstern, warnt Haus & Grund: Diese könnten im Winter zu höheren Heizkosten führen. Bezahlt der Vermieter den neuen Wärmeschutz, kann er dafür eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen.

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