Hundesteuersatzung in Rommerskirchen soll geändert werden

Die Hundesteuersatzung in Rommerskirchen soll vereinfacht werden. Das fordern Grüne, FDP und UWG in einem gemeinsamen Antrag am Donnerstag (18.02.) im Hauptausschuss.

Sie wollen, dass bei der Hundesteuer künftig nicht mehr zwischen normalen, gefährlichen und Hunden bestimmter Rassen unterschieden wird. Stattdessen soll für alle Hunde der normale Steuersatz von 78 Euro im Jahr gelten. In Rommerskirchen sind rund 1900 Hunde gemeldet - lediglich sechs davon fallen in die Steuerklasse für bestimmte Rassen und werden mit rund 200 Euro besteuert. 

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