
© IHK Mittlerer Niederrhein
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IHK weist auf Einschränkungen bei NRW-Soforthilfen hin
Wer die finanziellen Soforthilfen der NRW-Landesregierung beantragen will, soll die Hinweise im Bewilligungsbescheid beachten. Dazu rät die IHK Mittlerer Niederrhein.
Veröffentlicht: Samstag, 04.04.2020 07:42
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Zum Beispiel dürfen mit dem Geld nur Verdienstausfälle aufgefangen werden, die seit Anfang März angefallen sind. Für vorherige Finanzlöcher sind die Hilfen nicht gedacht, sagt die IHK. Die Anspruchsberechtigung könnten Behörden und Finanzämter auch noch im Nachhinein prüfen. Weitere Hinweise dazu gibt es hier.
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