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Impfpflicht gegen Masern
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Impfpflicht gegen Masern

Seit Sonntag (1.3.) gilt auch im Rhein-Kreis Neuss eine Impflicht gegen Masern. Die betrifft vor allem Kinder, die öffentliche Einrichtungen - wie Schulen oder Kitas - besuchen.

Veröffentlicht: Montag, 02.03.2020 05:44

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Sie müssen zwei Impfungen nachweisen können, wenn sie neu angemeldet werden. Auch Mitarbeiter unter anderem von Schulen und Kitas müssen Masern-Impfungen nachweisen. Für Kinder, die schon in einer Kita angemeldet sind, gilt dafür eine Übergangsfrist bis Ende Juli nächsten Jahres. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht kommt das Kreisgesundheitsamt ins Spiel: Da werden die Eltern dann zum Gespräch geladen. Bei absoluter Nicht-Einsicht können Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt weden. Für Infos zur Impfflicht verweist der Rhein-Kreis Neuss auf die Internetseite des Bundesgesundheitsministerium.


Und hier geht es zum Bundesgesundheitsministerium:

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