
Impfpflicht startet - es drohen hohe Geldstrafen
Ab dem 1.3.2020 müssen viele Menschen im Rhein-Kreis Neuss gegen Masern geimpft worden sein. Dann gilt bundesweit die neue Impfpflicht.
Veröffentlicht: Samstag, 29.02.2020 06:45
Dann müssen Kinder, die in Kitas und Schulen gehen - aber auch das Personal - zwei Masernimpfungen vorweisen. Für Kinder, die bereits in einer Kita angemeldet sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juli nächsten Jahres. Bei Verstößen müssen beispielsweise Kitas den Fall an das Kreisgesundheitsamt melden. Das führt dann Gespräche mit den Eltern. Bei absoluter Nicht-Einsicht können dann Bußgelder verhängt werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat schon alle Anlaufstellen auf die Impfpflicht vorbereitet - Es gebe zwar keine Flyer, aber Verweise auf die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.