
Infos zu den Stichwahlen im Rhein-Kreis Neuss
Für die Stichwahlen am 28. September - auch bei uns im Rhein-Kreis Neuss - bekommen die Wahlberechtigten keine neue Benachrichtigung. Das teilt die Landeswahlleiterin mit.
Veröffentlicht: Dienstag, 16.09.2025 04:26
Demnach wird auf Grundlage desselben Wählerverzeichnisses gewählt, wie bei der Wahl jetzt am Sonntag. Abstimmen dürfen alle, die auch schon im ersten Wahlgang wahlberechtigt waren. Also, diejenigen, die in den nächsten zwei Wochen 16 Jahre alt werden, sind ausgeschlossen. Auch wenn sie dann das Kommunalwahlalter erreicht haben. Briefwahl ist wieder möglich. Allerdings sei nicht viel Zeit, die Wahlbriefe bei der Post einzuwerfen, so die Landeswahlleiterin. Daher sei es besser, direkt bei den Kommunen Briefwahl vor Ort zu machen. Im Rhein-Kreis Neuss müssen alle noch einmal über das Landratsamt abstimmen - in Dormagen, Kaarst und Jüchen steht zusätzlich die Stichwahl zum Bürgermeisterposten an.