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Jüchen: Schutzkonzept wird Pflicht für Vereinsförderung
Die Sportvereine in Jüchen müssen den Schutz vor Gewalt in den eigenen Reihen künftig nachweisen. Das ist am Montag (05.10.) Thema im Sportausschuss.
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Wer ab 2027 Fördergelder bekommen möchte, braucht zwingend ein Schutzkonzept gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt. Laut der Stadt sieht es in der Praxis bereits gut aus. Die meisten Jüchener Vereine haben ihre Konzepte in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband schon eingereicht. Mit der neuen Regel geht Jüchen einen Weg, der beim Deutschen Olympischen Sportbund oder dem Landessportbund bereits gängige Praxis ist.
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